1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Bei allen Geschäften mit Unternehmern Käufer über die Lieferung von elektrischen und technischen Bauelementen und elektrischen, elektronischen und technischen Baugruppen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

1.2 Der Käufer darf Ansprüche gegen den Verkäufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtreten. Kaufpreisforderungen und sonstige Geldansprüche sind frei übertragbar.

1.3 Preis und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind. Dies gilt nicht, falls ein vom Verkäufer ausdrücklich bevollmächtigter Vertreter nach Vertragsschluss mündliche Erklärungen oder Zusicherungen

abgibt. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Käufer zumutbarist.

1.4 Vom Verkäufer übergebene Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen verbleiben in seinem Eigentum und Urheberrecht, sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht werden.


2. Preise und Zahlung

2.1 Angebot

Angebote erfolgen grundlegend freibleibend.

Wird eine beim Verkäufer eingegangene Bestellung nicht innerhalb von 1 Wochen nach ihrem Eingang schriftlich bestätigt oder ausgeführt, ist der Käufer zur Rücknahme der Bestellung berechtigt, ohne dass er jedoch hieraus irgendwelche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann.

2.2 Preise

Die Preise sind Euro-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.

Die Preise gelten, falls nicht andere Abmachungen schriftlich bestätigt sind, ab Werk oder Lager des Verkäufers ausschließlich Verpackung und Versandkosten.

2.3 Zahlungsbedingungen

Für alle Zahlungen gelten die jeweils festgelegten Zahlungsbedingungen. Soweit nichts anderes festgelegt ist, sind alle

Zahlungen spätestens innerhalb von 25 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Verkäufer innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann.

Schecks und, soweit Wechselzahlung vereinbart ist, Wechsel werden angenommen. Diskont und Einzugsspesen sowie Zinsen sind dem Verkäufer unverzüglich zu vergüten.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung, auch durch

Bürgschaft, abzuwenden.

Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Käufer mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung des Verkäufers sofort fällig.


3. Lieferung

3.1 Ist die Nichteinhaltung der Frist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers oder seines Zulieferanten liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen.

3.2 Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist.

Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten.

Verpackung und Versand

Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. In Rechnung gestellt werden unsere tatsächlich entstandenen Verpackungskosten, die nicht zurückvergütet werden.

Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandart und Versandweg werden von uns nach bestem ermessen bestimmt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Sämtliche Frachten, Porti, Versicherung und Spesen gehen zu Lasten des Empfängers, ebenso etwaige Urkundensteuern.


4. Gefahrtragung

4.1 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übernahme in Dautphetal. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstige Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.

4.2  Bleibt der Besteller mit der Annahme des Liefergegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. 

4.3 Die Gefahr geht mit der Abnahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart ist, spätestens geht die Gefahr mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er wolle den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

4.4 Waren, die auf Abruf bestellt sind, sind ohne besondere Vereinbarung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, spätestens jedoch binnen 12 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung abzunehmen. Erfolgt sie Abnahme nicht rechtzeitig, so können wir nach unserer Wahl die versandfertige Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern und unter Belastung der entstehenden Kosten als geliefert die Rechnung setzen oder ohne Aufforderung zum Versand bringen.


5. Haftung

5.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften im Falle von eigenem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Er haftet in gleicher Weise im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.2 Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Käufer für die Durchführung des Vertrags regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet der Verkäufer beschränkt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.


6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt.


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort ist Würzburg.

7.2 Ist der Käufer Kaufmann, so ist auch für Scheck und Wechselverfahren der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.


8. Sonstiges

Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

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